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Einkommensteuer | Keine Absetzung für Abnutzung für einen längeren Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen (1) Die Rechtsfrage, ob § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG analog auf die Fälle, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes die gesetzliche Nutzungsdauer von 33 Jahren (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) übersteigt, anzuwenden ist, ist zu verneinen. (2) § 7 Abs. 4 EStG ist verfassungsgemäß.
Der nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Beschluss bestätigt nochmals die bisherige Rechtsprechung des BFH, nach der § 7 Abs. 4 EStG keine geringere als die in Abs. 4 Satz 1 vorgesehene AfA zulässt. Im Übrigen wird die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtslage mit der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers gerechtfertigt.
[i]Heinrich, Abschreibungen, Grundlagen, NWB NAAAE-76525 Die Klägerin, eine GmbH, nahm für ein neuerrichtetes Gebäude eine AfA mit jährlich 1,25 % der Herstellungskosten vor. Das Finanz...