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Mandatsbedingungen der Steuerberater und AGB-Gesetz
Die steuerberatende Berufstätigkeit wird auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge mit den Mandanten ausgeübt. Der Steuerberatungsvertrag ist entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. von § 675 BGB entweder in der Form eines Dienst- oder eines Werkvertrages. Meist werden im Rahmen des Steuerberatervertrages von den Steuerberatern - ebenso wie von Angehörigen anderer freier Berufe, wie z. B. von Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern - allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Hierunter fallen nach der Begriffsbestimmung des § 1 AGBG sowohl vorgedruckte Vollmachtsformulare als auch vorformulierte Mandatsbedingungen. Deren Wirksamkeit beurteilt sich bei seit dem geschlossenen Verträgen mit Nichtkaufleuten nach dem AGBG. Für vorher geschlossene Verträge, die noch nicht abgewickelt sind, gilt gem. § 28 Abs. 2 AGBG nur die Generalklausel des § 9 AGBG. Diese wird jedoch von den Klauselverboten der §§ 10 und 11 AGBG beeinflußt, so daß eine Überprüfung auch derartiger Verträge auf Übereinstimmung mit dem AGB angebracht ist. Auf Verträge mit Kaufleuten findet ebenfalls § 9 AGBG Anwendung, so daß auch auf diese mittelbar die §§ 10 und 11 AGBG Einfluß n...