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Fachliche Hinweise des IDW zur Auswirkung des Coronavirus auf die Rechnungslegung
Am hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) einen fachlichen Hinweis veröffentlicht. Gegenstand des Hinweises sind ebenfalls die Folgen des Coronavirus auf die handelsrechtliche und die internationale Rechnungslegung (IFRS) sowie deren Prüfung. Nach Auffassung des IDW sei nach den Regelungen (des HGB und) der IFRS „i.d.R. davon auszugehen“, „dass das Auftreten des Coronavirus... wertbegründend einzustufen ist und dementsprechend die bilanziellen Konsequenzen erst in Abschlüssen mit Stichtag nach dem zu berücksichtigen“ sind. Hierzu möchten wir auch auf die Beiträge von Lüdenbach (StuB 2020 S. 191 NWB NAAAH-43315) sowie Fischer (IFRS aktuell in diesem Heft NWB XAAAH-44849) verweisen.
Weiterhin hat das IDW am einen zweiten fachlichen Hinweis veröf...