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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 9

Ist die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH in Bezug auf innergemeinschaftliche Lieferungen auf Ausfuhrlieferungen übertragbar?

Britta Lüger

Das FG Rheinland-Pfalz hat – konträr zu der Entscheidung des – mit entschieden, dass die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen beim kollusiven Zusammenwirken zum Missbrauch des Gemeinschaftsrechts nicht auf Ausfuhrlieferungen übertragbar ist. Die Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch i. S. des Art. 131 MwStSystRL bezieht sich – nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz – nicht auf Abgaben, die von außerhalb des Anwendungsbereichs der MwStSystRL stehenden Drittländern i. S. des Art. 5 Abs. 4 MwStSystRL erhoben werden. Zu beiden Urteilen ist die Revision beim BFH anhängig. In beiden zuvor genannten Verfahren fand die mündliche Revisionsverhandlung am vor dem BFH statt. Der Ausgang des Verfahrens dieser vergleichbaren Sachverhalte mit konträren Entscheidungen der Finanzgerichte in der Vorinstanz und die Urteilsbegründung des V. Senats des BFH bleibt daher spannend.

I. Leitsatz

Die Grundsätze zur Versagung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem...