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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1391/17 EFG 2019 S. 1634 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1a ; UStG § 6; MwStSystRL Art. 131

Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen bei Steuerhinterziehung im Drittstaat

Leitsatz

Die für innergemeinschaftliche Lieferungen geltenden Grundsätze zur Versagung der Steuerbefreiung, wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, oder der Verkäufer wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers verknüpft war, und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um seine eigene Beteiligung an dieser Steuerhinterziehung zu verhindern, sind nicht auf Ausfuhrlieferungen übertragbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 14 Nr. 1
DStR 2019 S. 10 Nr. 47
DStRE 2019 S. 1458 Nr. 23
EFG 2019 S. 1634 Nr. 19
UStB 2019 S. 323 Nr. 11
VAAAH-29318

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