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Wettbewerb | Verstöße gegen Art. 13 DSGVO
§ 13 Abs. 1 Satz 1 Telemediengesetz (TMG) wird durch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verdrängt. Art. 80 DSGVO enthält keine abschließende Regelung über die Rechtsdurchsetzung von Verstößen gegen die DSGVO. Wettbewerbsverbände sind befugt, Verstöße gegen die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO geltend zu machen, da es sich bei ihnen um Marktverhaltensregelungen handelt.
Der [i]Hellmann, NWB 21/2018 S. 1537Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO-Verband) hat einen eBay-Anbieter, der gewerblich Kfz-Teile veräußerte, dabei jedoch die Nutzer nicht über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiert hat, erfolgreich auf Unterlassung verklagt.