Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 12.06.2019 7 K 3030/18 Kg, NWB 13/2020 S. 885

Einkommensteuer | Kindergeld: Berufsbegleitender Ausbildungsgang zur „AOK-Betriebswirtin“ als einheitliche mehraktige Berufsausbildung

Das entschieden, dass die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und der berufsbegleitende unternehmensinterne Ausbildungsgang zur „AOK-Betriebswirtin“ keine einheitliche mehraktige Berufsausbildung darstellen.

Anmerkung:

Die Tochter der Klägerin hatte am ihre Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK beendet und wurde ab dem Folgetag dort als Arbeitnehmerin in Vollzeit übernommen. Die Familienkasse hob daraufhin die Kindergeldfestsetzung ab August 2013 auf. Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin die Weitergewährung des Kindergelds, da die Tochter v.  bis zum den berufsbegleitenden Ausbildungsgang zur „AOK-Betriebswirtin“ absolviert habe und daher von einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbi...BStBl 2016 II S. 615