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Witterungsbedingter Arbeitsausfall
Auswirkungen des Bezuges von Saison-Kurzarbeitergeld auf die Entgeltabrechnung
Insbesondere in den Betrieben des Bau- und Baunebengewerbes werden die Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten auch durch die Witterungsbedingungen beeinflusst. Muss die Arbeit in der sog. Schlechtwetterzeit ganz oder teilweise ausfallen, stellt die Arbeitsagentur das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) zur Verfügung. Die Saison-KUG-Regelung ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert und hat sich als eine attraktive und moderne Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten bewährt. Mit dem Saison-KUG kann sowohl ein Arbeitsausfall aus Witterungsgründen als auch ein saisonalbedingter Auftragsmangel ausgeglichen werden. Wird Saison-KUG bezogen, sind in der Entgeltabrechnung besondere Regelungen zu beachten. Der folgende Beitrag stellt diese Regelungen dar.
I. Versicherungsrechtliche Auswirkungen
Anm. der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechterspezifische Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter.
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt die Mitgliedschaft der Versicherungspflichtigen während des Bezuges von Saison-KUG erhalten (vgl. § 192 Abs. 1 Nr. 4 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI, § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 24 Abs. 3 SGB III); das gi...