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Geändertes Kräfteverhältnis zwischen Mandanten und der Finanzverwaltung dank Art. 15 DSGVO?
DSGVO stärkt Rechte der Betroffenen auf Auskunft
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirkt sich in allen Lebensbereichen aus, in denen (auch) personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Steuerberater ist deshalb besonders von der DSGVO und deren Anforderungen an eine datenschutzkonforme Verarbeitung betroffen. In diesem Zusammenhang ist auch bedeutsam, dass die Vorgaben der DSGVO auf die Beziehungen der Mandanten zur Finanzverwaltung Auswirkungen haben und dies für das Mandat, in dem der Steuerberater als Vermittler zur Finanzverwaltung benötigt wird, ggf. praktische Konsequenzen hat.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Finanzverwaltung als „Verantwortliche“ nach der DSGVO
[i]Datenschutzrechtliche Relevanz des steuerlichen VerarbeitungsvorgangsDie Finanzverwaltung bearbeitet die personenbezogenen Daten des Mandanten, wie bspw. die durch den Steuerberater eingereichte Einkommensteuererklärung, und erlässt im Anschluss an die Bearbeitung den Einkommensteuerbescheid. In dem steuerlichen Verarbeitungsvorgang im Rahmen der Veranlagung des Steuerpflichtigen, der die Organisation, Speicherung, Anpassung und Verwendung der personenbezogenen Daten beinhaltet, liegt zugleich ein datenschutzrechtlich relevanter Verarbeitungsvorgang (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Die Finanzverwaltung ist insoweit Verantwortliche i. S. des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
[i]Verschiebung im Kräfteverhältnis Finanzverwaltung-MandantDiese...