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Erbschaft-/Schenkungsteuer – Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater (BFH)
Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.
Quelle: , NWB IAAAH-44212; sowie BFH, Pressemitteilung Nr. 13 v.