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Änderungen in der Beamtenbesoldung 2000/2001
Inkrafttreten: Besoldungsänderung: , ; Altersteilzeitänderung: .
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1999 v. (BGBl 1999 I S. 2198) mit Wirkung v. um 2,9 % für die aufsteigenden Gehälter (BesO A, BesGr C 1 bis C 3 sowie R 1 und R 2), für die BesO B, BesGr C 4 und R 3 bis R 10 v. 1. 1. 2000 erhöht worden (vgl. NWB F. 29 S. 1359).
Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sieht das BBVAnpG 2000 eine einheitliche Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 1,8 % und ab um 2,2 % vor. Dies gilt auch für die Amtszulagen. In die lineare Anpassung ist auch die allgemeine Stellenzulage (Vorbem. Nr. 27 der BesO A und B) einbezogen. Nicht erhöht werden - anders als in den vergangenen Jahren - die Sicherheitszulagen (Vorbem. Nr. 8, 8a und 8b), die Polizeizulage (Vorbem. Nr. 9), die Feuerwehrzulage (Vorbem. Nr. 10) und die Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen K...