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Informationsrechte des Bürgers gegenüber der Verwaltung
I. Einführung
Die öffentlichen Behörden verfügen über einen enormen Informationspool, der naturgemäß auch für Private - seien es Einzelpersonen oder Firmen - von großem Interesse ist. Zum einen besitzen Behörden Fachkenntnisse (etwa: im Steuerrecht), die regelmäßig diejenigen eines ”normalen” Bürgers, zuweilen auch eines (Fach-) Anwalts übersteigen, vor allem aber eine Faktenkenntnis, die zwangsläufig das Informationsinteresse weckt. Beispielsweise könnte sich ein Arbeitgeber dafür interessieren, ob eine Polizeibehörde Informationen über einen Bewerber besitzt, oder ein Unfallbeteiligter möchte gern zwecks Geltendmachung privatrechtlicher Ersatzansprüche gegenüber seinem Unfallgegner die den ”Fall” betreffenden Polizeiakten einsehen.
Es liegt auf der Hand, dass es jedoch eine totale (Akten-)Transparenz nicht geben kann. Denn bei jeder Auskunft bzw. Akteneinsichtsgewährung können auch andere private Belange (etwa: Betriebsgeheimnisse) auf dem Spiel stehen. Schließlich kann der Mitteilung ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Staates bzw. eines öffentlichen Verwaltungsträgers entgegenstehen. Dies dürfte insbesondere bei Vorgängen aus dem ...