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NWB Nr. 30 vom Seite 2823 Fach 29 Seite 1371

Die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts

von Verwaltungsdirektor Gangolf Hontheim, Lebach

I. Thematische Einleitung und rechtspolitische Entwicklung

Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts v. (BGBl 1999 I S. 1618) hat einen jahrelangen Disput über die Reform des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes v. (RGBl 1913 S. 583), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. (BGBl 1997 I S. 2942), zwar nicht komplett, jedoch in wesentlichen Teilen beendet. Ausgangspunkt der langwierigen Novellierungsbemühungen war ein Konsens dahingehend, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht insbesondere für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder von Ausländern eine Öffnung erfordere. Wesentliche Grundlage einer Einbürgerung waren bisher §§ 85-91 AuslG, nach denen ca. die Hälfte der Einbürgerungsfälle abgewickelt wurden. Die Tatsache, dass jedoch im Vergleich zu den westeuropäischen Staaten die Einbürgerungsquote in Deutschland zurückblieb, war insbesondere unter Hinweis auf bürokratische Hemmnisse begründet worden, wobei jedoch das Ausländergesetz bereits Erleichterungen eingeführt hatte.

Der ”Schily-Entwurf” vom Januar 1999 sah in weitem Umfang Mehrstaatigkeit vor, zugleich auch die Einführung eines Tatbestandes nach dem Ius-Soli-Prinzip, also gemäß...