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NWB BB 4/2020 S. 101

DSGVO: Vorsicht bei Geburtstagslisten

Wer als Unternehmer eine Geburtstagsliste seiner Mitarbeiter führen möchte, weil er ihnen z. B. am Ehrentag gratulieren will, sollte sich von den Beschäftigten eine schriftliche Einwilligung einholen, da Geburtsdaten zu den schützenswerten Daten gehören, so die Ansicht von Datenschutzexperten.

Download-Tipp

Mandanten-Merkblatt Datenschutzgrundverordnung – Was ist zu tun?, NWB UAAAG-86912.