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Körperschaftsteuer | Verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung des § 43 Abs. 18 KAGG?
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des sog. Korb II-Gesetzes auf alle noch nicht S. 246bestandskräftigen Festsetzungen auch des Veranlagungszeitraums 2003 anordnet, soweit Veräußerungen im Mai 2003 betroffen sind, infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verfassungswidrig ist (Bezug: § 40a Abs. 1 Satz 2, § 43 Abs. 18 KAGG; § 8b Abs. 3 KStG; Art. 20 Abs. 3 GG).
(1) Das Recht der inländischen Investmentgesellschaften war bis zum im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt (ursprüngliche Fassung vom , BGBl 1957 I S. 378). Dieses Gesetz enthielt die aufsichts- und steuerrechtlichen Vorschriften für inländische Kapitalanlagegesellschaften. Es wurde im Rah...BGBl 2003 I S. 2676BGBl 2013 I S. 1981BGBl 2016 I S. 1730