Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 3 vom Seite 21

Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbandes

Grundsätze zur Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

Horst Marburger

Der Beitragseinzug zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt für die Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber. Beiträge für Rentner werden vom Rentenversicherungsträger und Beiträge für Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur entrichtet. Es gibt jedoch zahlreiche Personengruppen, die die Beiträge selbst entrichten. Die zahlenmäßig größte Gruppe ist zweifellos die der freiwillig gesetzlich Versicherten.

I. Grundsätze

Rechtsgrundlage für die beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder ist § 240 SGB V. Als Grundsatz wird hier bestimmt, dass für freiwillige Mitglieder die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass alle freiwillig Versicherten in Deutschland nach einheitlichen Gesichtspunkten zur Beitragszahlung herangezogen werden (§ 240 Abs. 1 SGB V). Dem dient auch die Vorschrift des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die Errichtung des Spitzenverbands Bund (auch als GKV-Spitzenverband bezeichnet) ist in § 217a SGB V vorgeschrieben. Er ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zuständig und ist gleichzeitig der Spitzenverband Bund der Pflegekassen.

Bei Erledigung seiner in § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V vorgesehenen Aufgabe hat der GKV-Spitzenverband sicherzustellen, dass die Beitragsb...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen