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NWB Nr. 11 vom Seite 973 Fach 29 Seite 1133

Die Planfeststellung

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

I. Einleitung

Vor der Realisierung technischer Großprojekte, wie z. B. Bundesautobahnen, Mülldeponien oder Schienentrassen, sind regelmäßig deren Auswirkungen in besonderen Zulassungsverfahren zu überprüfen. Die Zulassung erfolgt oftmals im Wege der Planfeststellung. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, welches sich gegenüber den ”normalen” Verwaltungsverfahren, etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung, durch eine besondere Förmlichkeit auszeichnet. Sie dient einer einheitlichen Regelung eines raumbezogenen Vorhabens. Ziel der Planfeststellung ist es, insbesondere bei Großvorhaben mit umfangreichen Auswirkungen sowohl eine weitgehende Akzeptanz der Durchführung des Projekts als auch eine geordnete, zügige Abwicklung des Zulassungsverfahrens zu gewährleisten. Die Akzeptanz ist abhängig von einer hinreichenden Berücksichtigung z. B. der wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Interessen aller Betroffenen, die deshalb am Verfahren beteiligt werden. Die zügige Abwicklung ist erforderlich, um eine sinnvolle Realisierung der Projekte in überschaubaren Zeiträumen, insbesondere bei industriellen Vorhaben, zu erzielen.

Den Vorschriften des VwVfG über das Verwal...