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WP Praxis 4/2020 S. 118

Dürfen Wirtschaftsprüfer in einer Steuerberatungsgesellschaft oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft im Angestelltenverhältnis tätig sein?

Zu dieser Frage hat die WPK wie folgt Stellung genommen: Ohne Weiteres zulässig ist nur die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers als gesetzlicher Vertreter von Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaften. Ein Angestelltenverhältnis von Wirtschaftsprüfern bei solchen Gesellschaften kann aber von der WPK genehmigt werden (§ 43a Abs. 3 Satz 2 WPO).

Sind Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater und/oder Rechtsanwälte, kann ein Angestelltenverhältnis bei solchen Gesellschaften auch ohne Ausnahmegenehmigung der WPK durch eine Trennung der beruflichen Tätigkeiten eingegangen werden.

Gleiches gilt für die Angestelltentätigkeit eines WP bei StB oder RA bzw. in einer PartG oder GbR „ohne die Anerkennung als Berufsgesellschaft, soweit an dieser nicht mindestens ein Wirtschaftsprüfer als Partner oder Gesellschafter beteiligt ist...