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Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (März 2020)
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird.
Für Bewertungsstichtage März 2020 liegt der Basiszinssatz bei 0,200 %:
Bewertungsperiode: März 2020
Referenzzeitraum: -
Basiszinssatz exakt: 0,205175 %
Basiszinssatz gerundet: 0,200 % (für Februar 2020 lag e...