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WP Praxis 4/2020 S. 116

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Coronavirus auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte

Das IDW hat einen fachlichen Hinweis veröffentlicht, in dem die möglichen Folgen des Coronavirus auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) und die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte zum dargestellt werden.

Auswirkungen auf Abschlüsse: Da die sprunghafte Ausweitung der Infektionen, die zu den aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt hat (bspw. Schließung von Betrieben und dadurch bedingte Beeinträchtigungen von Liefer- und Absatzprozessen), erst ab Januar 2020 aufgetreten ist, ist nach Auffassung des IDW i. d. R. davon auszugehen, dass das Auftreten des Coronavirus als weltweite Gefahr nicht als wertaufhellend, sondern als wertbegründend einzustufen ist. Dementsprechend sind die bilanziellen Konsequenzen regelmäßig erst in Abschlüssen mit Stichtagen nach dem zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall nicht mehr unter Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 ggf. i. V. mit

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