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NWB Nr. 3 vom Seite 197 Fach 29 Seite 1045

Änderungen in der Beamtenbesoldung 1993

von Lutz Renner, Bonn

Geltungsbereich: Bundesgebiet.

Inkrafttreten: Besoldungsänderung: , Dienstrechtsänderungen: 21. 12. 1993.

I. Besoldungserhöhung

1. Lineare Erhöhung

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1992 v. (BGBl I S. 342) mit Wirkung vom angehoben worden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. ) sieht das BBVAnpG 1993 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 3 % vor.

Als soziale Komponente werden die Erhöhungsbeträge von 40,- DM, 30,- DM und 20,- DM für die unteren Einkommensgruppen mit mehr als einem Kind zum neu geregelt. Die neuen Erhöhungsbeträge ergeben sich aus der folgenden Tabelle:


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                       1. Kind       ab 2. Kind je Kind
-------------------------------------------------------
BesGr A 1-A 3            10 DM                    50 DM
BesGr A 4                10 DM                    40 DM
BesGr A 5                10 DM                    30 DM

In die lineare Anpassung sind auch v...