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Grundfragen des Bestattungs- und Friedhofsrechts
I. Die Rechtsgrundlagen
Das Friedhofs- und Bestattungsrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in zahlreiche Landesrechte - Friedhofsgesetze und -verordnungen - zersplittert (vgl. die Übersicht bei Gaedke, a. a. O., S. 285 ff.). Eine Bundeskompetenz besteht nur für die Regelung der Sorge für die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz). Auf lokaler Ebene werden Fragen der Bestattung und der Nutzung von Friedhöfen zudem durch kommunale Satzungen geregelt.
Das staatliche bzw. kommunale Recht wird schließlich überlagert oder ergänzt durch einschlägige Rechtsvorschriften der Kirchen. Die Religionsgemeinschaften - als Träger von Friedhöfen - haben in Kirchengesetzen und Satzungen Grundsätze über die Bestattung aufgestellt und kommunalen Satzungen entsprechende Detailregelungen getroffen. Die katholische Kirche hat im Codex des kanonischen Rechts (CIC) aus dem Jahre 1983 eingehende Regelungen über die Beisetzung getroffen, etwa auch zur Frage der Verweigerung eines Begräbnisses (s. Kap. II Can. 1184: bei denjenigen, die sich aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung entschieden haben...