Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Münster | Kein inländischer Wohnsitz bei Umzug der Familienangehörigen in kleinere Wohnung
Ein im Ausland lebender Ehemann hat keinen (Familien-)Wohnsitz mehr im Inland, wenn seine bisherige Familienwohnung im Inland aufgegeben wurde und seine Familie im Inland in eine kleinere Wohnung umgezogen ist, die nur für seine Frau und das gemeinsame Kind bestimmt ist.S. 211
Der Kläger [i]Wohnung von Frau und Kind war in Größe und Zuschnitt nicht mehr (auch) für den Mann bestimmt nahm 2009 nach diversen anderen Auslandsaufenthalten eine Tätigkeit als Friedensfachkraft im Zivilen Friedensdienst in Nepal auf. In Deutschland war weiterhin eine 62 qm große Dachgeschoßwohnung mit zwei Zimmern angemietet, in die die Klägerin mit der Tochter 2009 von einer davor angemieteten Drei-Zimmer-Wohnung umgezogen war. Ab Oktober 2011 war der Kläger für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) tätig, zunächst in Libyen und später in Kolumbien. Das Finanzamt führte fü...