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Änderungen in der Beamtenbesoldung 1992
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. NWB F. 29 S. 925) sieht das BBVAnpG 1992 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 5,4 % vor. Für die BesGr A 13 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C und R erfolgt die Anhebung mit Wirkung zum . In diese prozentuale Anhebung werden allerdings wieder nicht die Erhöhungsbeträge von 40 DM, 30 DM und 20 DM für die unteren Einkommensgruppen mit mehr als einem Kind einbezogen (vgl. NWB F. 29 S. 922 Ziff. V.).
In die lineare Anpassung sind auch verschiedene Stellenzulagen, z. B. die Zulage für Polizeivollzugsbeamte, Beamte der Feuerwehr und Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen sowie des höheren Verwaltungsdienstes (vgl. NWB F. 29 S. 923 Ziff. VI, 5) einbezogen.
Die Auslandszuschläge und der Auslandskinderzuschlag (vgl. NWB F. 29 S. 924) werden unter Berücksichtigung eines fiktiven Steuerabschlags ebenfalls um 5,4 % angehoben. Die Anwärtergrundbeträge werden einheitlich zum um 150 DM erhöht.
Das jährliche Urlaubsgeld wird um 200 DM erhöht. Damit beträgt es im höheren un...