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Rechtsfragen des Denkmalschutzrechts
I. Einführung
Das Thema ”Denkmalschutz” ist für Bürger, deren Häuser oder gar Gebäudekomplexe von Denkmalschutzbehörden ins Visier genommen werden, oft genug ein Reizthema. Betroffene denkmalschutzrechtlicher Beschränkungen lassen daher vielfach nichts unversucht, um den z. T. gravierenden Folgen staatlicher Eingriffe zu entgehen. Denkmalschutzrechtliche Maßnahmen können u. U. den Verkehrswert eines Hauses erheblich senken, ja sogar die Verkäuflichkeit eines vielleicht nur noch sehr eingeschränkt nutzbaren Objektes berühren bzw. ausschließen. Demgegenüber fallen zu erwartende staatliche/kommunale Zuschüsse und Fördermittel sowie steuerliche Anreize (vgl. dazu im einzelnen Boveleth ; Eisenblätter ; ders. ) aus der Sicht der Denkmaleigentümer zuweilen nur wenig ins Gewicht und verringern den Widerstand der Betroffenen gegen Zugriffe der Denkmalschutzbehörden nicht.
Dennoch kommt dem - richtig verstandenen - Denkmalschutz eine wichtige öffentliche Aufgabe zu. Die Bewahrung und Erhaltung menschlichen Kulturgutes darf die i. d. R. ”steinernen Zeugen” der Vergangenheit nicht ausnehmen, wenn diese wesentli...