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NWB Nr. 17 vom Seite 1311 Fach 29 Seite 889

Bundes-Angestelltentarifvertrag Ergebnis der Lohnrunde 1991

von Regierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen das in Art. 3 des Einigungsvertrags genannte Gebiet).

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben am die Lohnrunde '91 nach insgesamt vier Verhandlungsterminen abgeschlossen. Das wesentliche Ergebnis:

I. Erhöhung der Angestelltenvergütung

Die Grundvergütung der Angestellten, die allgemeinen Zulagen und die Ortszuschläge - bestimmte Beträge ausgenommen - sind mit Wirkung ab um 6 v. H. erhöht worden.

Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann der Vergütungstarifvertrag frühestens zum gekündigt werden.

Die Tabellen mit den Vergütungssätzen für die Zeit ab (Anlagen 1-6 zum Tarifvertrag) für Angestellte im Bereich des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die unter die Anlage 1a zum BAT fallen (Anlage 1), für das Krankenpflegepersonal, das unter die Anlage 1b zum BAT fällt (Anlage 4), die Tabelle mit den Grundvergütungen für jugendliche Angestellte (Anlage 2), die Tabellen mit den Gesamtvergütungen für Angestellte unter 18 Jahren (Anlagen 3 und 5) sowie die Ortszuschlagstabelle (Anlage 6) werden nachfolgend abgedruckt.

Aus Platzgründ...