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NWB Nr. 20 vom Fach 29 Seite 877

Gewährung von Zulagen im öffentlichen Dienst

von Oberamtsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Änderungen im Angestelltenbereich

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Im Zusammenhang mit dem Abschluß der Lohnrunde 1988 hatten sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren geeinigt, der Einkommenserhöhung von 2,4 v. H. für 1988, 1,4 v. H. für 1989 und 1,7 v. H. für 1990 vorsah. Zusätzlich wurde die Arbeitszeit in zwei Stufen ab von 40 auf 39 Stunden und ab um eine weitere halbe Stunde auf 38,5 Stunden wöchentlich verkürzt. Der Vergütungstarifvertrag hat noch eine Mindestlaufzeit bis zum . Vgl. dazu im einzelnen NWB F. 29 S. 835 und 847.

Im Jahre 1989 machte sich angesichts der geringen tariflichen Einkommensverbesserungen und der deutlich (nach oben) veränderten Wirtschaftsdaten bei den Bediensteten des öffentlichen Dienstes erhebliche Unruhe bemerkbar. Die Arbeitgeberseite lehnte jedoch zunächst im Hinblick auf die noch bis zum laufenden Vergütungstarifverträge eine Nachbesserung bei den Entgelten ab. Erst zum Ende des vergangenen Jahres bzw. zu Beginn dieses Jahres kamen die Tarifpartner überein, die bereits bestehenden tariflichen Regelungen über die Gewährung ein...