Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH hält an Rechnungserfordernis für Vorsteuerabzug fest
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 820Nachdem der EuGH in der Rechtssache „Vadan“ ( „Vadan“, NWB VAAAH-03378) entschieden hatte, dass die strikte Anwendung des formellen Erfordernisses, Rechnungen vorzulegen, gegen die Grundsätze der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit vorstößt, war in der umsatzsteuerrechtlichen Fachliteratur ganz überwiegend davon ausgegangen worden, dass das Vorliegen einer Rechnung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und 2 UStG sein könne. Dem hat sich der V. Senat des BFH nun mit seinem Urteil v. - V R 14/18 ( NWB YAAAH-41081) nicht angeschlossen. Er bleibt vielmehr bei seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach ein Vorsteuerabzug ohne Rechnung generell ausgeschlossen ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
V. Senat des BFH geht von einer Fortgeltung der
Rechtsprechungsgrundsätze aus der Rechtssache „Terra
Baubedarf-Handel“ aus
[i]BFH:
Fehlen einer Rechnung führt zwingend zur VorsteuerversagungZur
Begründung führt der V. Senat maßgeblich an, dass der EuGH seine Grundsätze aus
seiner Entscheidung in der Rechtssache „Terra Baubedarf-Handel“
nicht aufgegeben habe, wonach das Vorliegen einer Rechnung zwingende
Voraussetzung des Vorsteuerabzugs sei. U...