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StuB Nr. 7 vom Seite 263

Bilanzierung bei Cloud Computing

Zur verfehlten Analogie des Customizings zu Mietereinbauten, zugleich Replik zu Roos, StuB 2020 S. 101

WP/StB Prof. Dr. Peter Oser und WP/StB Ingo Gerlach

Roos hat jüngst in dieser Zeitschrift u. a. die bilanzielle Behandlung von Customizing-Ausgaben in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss beleuchtet. Im Ergebnis schließt er sich dem von Deubert und Lewe entwickelten Vorschlag an, der – bei in der Praxis regelmäßig fehlendem wirtschaftlichem Eigentum des Anwenders (Bilanzierender) an der zugrunde liegenden Software – in analoger Anwendung der Grundsätze zur Bilanzierung von Mietereinbauten eine Aktivierung(spflicht) der Customizing-Ausgaben als gesonderter, separater immaterieller Vermögensgegenstand eröffnen will.

Roos, Cloud-Lösungen zur Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten, StuB 3/2020 S. 101 NWB GAAAH-41223

Kernaussagen
  • Die Autoren widersprechen dem Beitrag von Roos, StuB 2020 S. 101, zur bilanziellen Behandlung von Customizing-Ausgaben.

  • Customizing-Ausgaben, die für eine überlassene Software entstehen, die nicht wirtschaftliches Eigentum des Softwarenutzers ist, dürfen in einem handelsrechtlichen Abschluss nicht als gesonderter immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert werden.

  • Eine Analogie zur Bilanzierung von Mietereinbauten verbietet sich.

I. Unzulässiger Analogieschluss ...