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BBK Nr. 6 vom

Neue Meldepflicht für in die Niederlande entsandte Arbeitnehmer ab 1.3.2020

Niederlande setzen EU-Richtlinie um

Ayse Schink

Seit dem gilt nun auch in den Niederlanden eine Online-Meldepflicht für Arbeitnehmer-Entsendungen aus dem EU/EWR-Ausland sowie der Schweiz.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die gesetzliche Grundlage der Meldepflicht bildet das seit Mitte 2016 für grenzüberschreitendes Arbeiten geltende „WagwEU“, mit dem die Niederlande eine EU-Richtlinie umsetzen. Ähnliche Meldepflichten bestehen bereits in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Italien oder Belgien; das niederländische Meldeportal orientiert sich stark an dem belgischen Meldeportal LIMOSA.

Sinn und Zweck der Einführung der Meldepflichten für grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze war unter anderem eine bessere Kontrolle der Einhaltung der lokalen Arbeitsvorschriften bei Auslandsentsendungen und letztlich die Bekämpfung illegaler Beschäftigung.

Ob dieses Ziel durch die Meldepflicht sichergestellt wird, bleibt abzuwarten. Jedoch liegt auf der Hand, dass die Einführung der Meldepflicht wie jetzt in den Niederlanden sowohl für den entsendenden Arbeitgeber als auch für den Auftraggeber mit seinen besonderen Kontrollpflichten einen erhöhten administrativen Aufwand bedeutet, der beide Se...