Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 52 vom Seite 4445 Fach 28 Seite 969

Grundzüge des Straßenverkehrsgesetzes

von Rechtsanwalt Wolfgang Berr, Dachau

Das Straßenverkehrsgesetz i. d. F. v. (BGBl 1952 I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz v. (BGBl 2002 I S. 3202), enthält die Grundsatz- und Rahmenbestimmungen zu den Verkehrsvorschriften. Es gliedert sich in 7 Hauptteile: Verkehrsvorschriften (§§ 1-6d), Haftpflicht (§§ 7-20), Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21-27), Verkehrszentralregister (§§ 28-30c), Fahrzeugregister (§§ 31-47), Fahrerlaubnisregister (§§ 48-63) sowie Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen (§§ 63, 64).

I. Verkehrsvorschriften

Der erste Teil befasst sich mit dem Begriff und der Zulassung des Kraftfahrzeugs zum Verkehr, der Erteilung und dem Entzug der Fahrerlaubnis nebst Probefahrerlaubnis sowie dem Führerschein, dem Punktsystem, dem Verlust von Dokumenten und Kennzeichen, der Kostenlast bei Verkehrszeichen sowie der Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), verschiedene verkehrsrechtliche Verordnungen zu erlassen.

1. Begriff und Zulassung des Kraftfahrzeugs

Als Kraftfahrzeuge werden Landfahrzeuge angesehen, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 StVG). Dabei müssen alle Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger, die auf öffentlich...