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BMF 18.12.2019 III C 2 - S 7243/19/10001 :002, NWB 11/2020 S. 750

Umsatzsteuer | Anzuwendender Steuersatz bei Saunaleistungen

Mit Schreiben v.  erläutert das BMF die Grundsätze zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts bei innerhalb eines Schwimmbads oder einer ähnlichen Einrichtung – neben der Gelegenheit zum Schwimmen – angebotenen weiteren Leistungen (z. B. Nutzung von Sauna, Solarium oder Steigerung der Fitness).