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NWB Nr. 11 vom Seite 800

Die Pkw-Maus vor dem EuGH

© Julien Tromeur – stock.adobe.comVon A wie Arbeitszeiterfassung bis Z wie Zölle – der EuGH kümmert sich wirklich um nahezu alles. Und so waren wir auch nicht weiter verwundert, als wir im Geleitwort der Ergänzungslieferung zum Kommentar eines renommierten Fachverlags gelesen haben, dass sich das oberste Rechtsprechungsorgan der EU nun auch mit den Regelungen zur Pkw-Maus auseinandergesetzt hat.

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