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Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
I. Einführung
Die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl EG Nr. L 178 S. 1 v. ) - im Folgenden ECRL - musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) v. (BGBl 2001 I S. 3721). Das Gesetz trat am , also noch rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist, in Kraft.
Die Richtline 2000/31/EG schafft die wesentlichen wirtschafts- und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Internet und andere neue Informations- und Kommunikationsdienste). Sie soll Rechtssicherheit für die Anbieter und einen effektiven Schutz für die Verbraucher gewährleisten sowie einen funktionierenden Binnenmarkt in dem neuen Wirtschaftssektor herstellen. Die wesentlichen Regelungen der Richtlinie sind folgende:
Kernpunkt der Richtlinie ist das sog. ...