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Die neue Bußgeldkatalog-Verordnung
Im Jahr 2001 sind bereits eine Reihe von wichtigen Änderungen beim Straßenverkehrsrecht veröffentlicht worden (vgl. Einzelheiten bei Berr, NWB F. 28 S. 923, 925). Den Schlusspunkt setzt nun die neue Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) v. (BGBl 2001 I S. 3033), die nach § 5 BKatV am in Kraft getreten ist. Gleichzeitig trat die BKatV a. F. v. (BGBl 1989 I S. 1305, 1447), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. (BGBl 2001 I S. 386), außer Kraft, und die VerwarnVwV v. (BAnz S. 3048), zuletzt geändert durch Art. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift v. (BAnz S. 1419), wurde durch Art. 1 VerwarnVwV v. (BAnz S. 24505) aufgehoben.
I. Zusammenfassung der Kataloge
Die neue BKatV, die die durch das Straßenverkehrsrechtsänderungsgesetz (StVRÄndG) (vgl. Einzelheiten bei Berr, NWB F. 28 S. 925, 928) erweiterte Ermächtigung des § 26a StVG in Anspruch nimmt, fasst die bislang in unterschiedlichen Regelwerken enthaltenen Bestimmungen über Verwarnungsgeldregelsätze, Bußgeldregelsätze und Regelfahrverbote bei häufig vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten in einem einzigen Regelwerk zusammen. Damit wurden die bisherige VerwarnVwV und der BKatV a. F. durch die jetzige BKatV ersetzt (vgl. Beck, Der neue Bußgeldkatalo...