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GmbH: Bindung des Liquidators an § 181 BGB
Die einem Geschäftsführer erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB endet mit der Auflösung der GmbH und setzt sich selbst für ihn als geborenem Liquidator nicht fort. Insoweit lässt sich die ihrem Wortlaut nach (nur) für die werbende Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Befreiungsermächtigung nicht auf die Liquidationsgesellschaft übertragen (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom - 20 W 87/18 NWB AAAAH-37425).
Kann der Geschäftsführer konkret entweder unmittelbar durch den Gesellschaftsvertrag selbst oder durch einen Gesellschafterbeschluss auf Grundlage einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen entsprechenden Ermächtigung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, wirkt diese Regelung nicht automatisch auch für die Liquidationsgesellschaft fort. Vielmeh...