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KG: Auskunftsrecht des Kommanditisten
Das aus der mitgliedschaftlichen Stellung des Kommanditisten folgende Auskunftsrecht begründet im Ausgangspunkt auch einen Anspruch auf die Mitteilung der Identität der anderen Gesellschafter, sofern diese nicht aus dem Handelsregister erkennbar sind. Das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung und das Schikaneverbot begrenzt (, Rev. zugelassen).
Im entschiedenen Fall hat das Gericht einen Auskunftsanspruch verneint. Da die KG infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wurde, könne ein Interesse an der Auskunft lediglich zu dem Zweck bestehen, den gesellschaftsrechtlichen Innenausgleich zu ermögli...