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Das Telekommunikationsgesetz
I. Einführung
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages aus Art. 87f des Grundgesetzes (GG) dar, wonach der Bund im Bereich der Telekommunikation flächendeckend die angemessene und ausreichende Versorgung mit Dienstleistungen dadurch gewährleistet, daß diese Telekommunikationsdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten von der Deutschen Telekom AG und anderen privaten Anbietern erbracht werden. Die Postreform I (Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost [Poststrukturgesetz - PostStruktG] vom , BGBl I S. 1026) und die Postreform II (Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation [Postneuordnungsgesetz - PTNeuOG] vom , BGBl I S. 2325, ber. am 29. 11. 1995, BGBl I 1996 S. 103) dienten der organisatorischen und ordnungspolitischen Neuorientierung als Voraussetzung für die auf EU-Ebene beschlossene Liberalisierung des öffentlichen Sprachtelefondienstes und der (Telekommunikations-)Infrastruktur. Da maßgebliche Gesetze des PTNeuOG bis zum befristet sind, war es die dem Gesetzgeber obliegende Regulierungsaufgabe, rechtzeitig vor diesem Datum Maßnahmen zu ergreifen, um die beabsichtigte Liberalisierung des Telekom...