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NWB Nr. 11 vom Seite 743

Die Krux mit der Gleichbehandlung vor, im und nach dem Arbeitsverhältnis

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 768Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war und ist für die Arbeitsrechtspraxis eine stets zu beachtende Materie, die durch die Rechtsprechung in den Jahren 2018 und 2019 weiterentwickelt worden ist. Es ist nicht zu erwarten, dass die Rechtsprechung ihre bisherige Linie in Kürze verlassen oder auch nur signifikant verändern wird. Arbeitgeber sind daher gut beraten, nicht nur ihre Stellenbesetzungsverfahren, sondern auch die laufenden Arbeitsverhältnisse insgesamt benachteiligungsfrei zu gestalten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gleichbehandlung im europäischen Licht

[i]AGG setzt europarechtliche Anforderungen umDurch das AGG hat der Gesetzgeber spezialgesetzlich den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach europarechtlichen Vorgaben ausgestaltet. Das Gesetz statuiert ein allgemeines Benachteiligungsverbot, welches das gesamte Zivilrecht umfasst. Für das Arbeitsrecht wurde dabei ein eigenes Anwendungsfeld geschaffen.

[i]Anbahnung, Durchführung und Beendigung eines ArbeitsverhältnissesDas Benachteiligungsverbot gilt für alle Phasen der Anbahnung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und sowohl für individual- als auch für kollektivrechtliche Regelungen. Zu beachten ist § 2 Abs. 4 AGG: Nach dessen Wortlaut gelten für Kündigungen ausschließlich d...