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BMF | Konkrete Benennung schädlicher Präferenzregelungen nach der deutschen Lizenzschranke
Das BMF hat in einem Schreiben v. in einer nicht abschließenden Übersicht internationale Präferenzregelungen von Staaten weltweit aufgelistet, die im Veranlagungszeitraum 2018 nicht dem Nexus-Ansatz entsprachen. Damit gelten sie nach der Lizenzschrankenregelung als schädlich. Allerdings gilt beim Wechsel auf ein Nexus-konformes Regime nach der OECD-Absprache ein Bestandsschutz für nicht Nexus-konforme Regelungen bis zum . Dagegen betont das BMF, es werde keine entsprechende Bestandsschutzregelung für die Anwendung der deutschen Lizenzschranke (§ 4j EStG) geben. Einige der Regelungen laufen im Rahmen jüngerer Gesetzgebung ohnehin aus. Für weitere bekannte Regelungen nennt das BMF noch keine Bewertung, z. B. das FDII-Regime der USA.