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Meßmethoden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Eine Rechtsprechungsübersicht
I. Allgemeines für alle Radargeräte
Das bekannteste Meßverfahren bei der Geschwindigkeitsmessung ist die Messung mittels eines Radargeräts, wobei das Meßprinzip auf dem sog. Dopplereffekt beruht, d. h. es wird ein Radarstrahl auf das zu kontrollierende Fahrzeug ausgestrahlt, das einen Teil der Radarwellen reflektiert. Anhand des Frequenzunterschieds zwischen der ausgesandten und reflektierten Strahlung kann die Fahrzeuggeschwindigkeit festgestellt werden. Die Radarmeßgeräte der heutigen Generation arbeiten zuverlässig, es sind aber Fehler im Einzelfall nicht auszuschließen, so wenn das Radarmeßfahrzeug nicht parallel zur Fahrbahn aufgestellt ist (OLG Hamm, VRS 60, 135; OLG Köln, NZV 1990, 278). Dabei kann maximal ein Fehler von 7,85 % auftreten (OLG Hamm, a. a. O.).
Im Fall eines Triple Spiegel (Doppelreflexion), d. h. wenn der Radarstrahl auf drei senkrechte Flächen trifft, etwa bei einer Brücke, können überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen erfolgen (OLG Celle, VRS 45, 462). Gleiches kann auch bei einer Knickstrahlreflexion - dabei wird der Radarstrahl etwa von einer Leitplanke ”geknickt”- auftreten (OLG Celle, DAR 1963, 197). Ein auf dem Radarfo...