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NWB Nr. 23 vom Seite 2205 Fach 28 Seite 683

Einsatz der BahnCard auf Dienstreisen

Mit der Einführung der BahnCard zum bzw. der BahnCard First zum hat die Deutsche Bundesbahn (bzw. Deutsche Reichsbahn) ihren Kunden ein neues Angebot vorgestellt und gleichzeitig eine Reihe bisheriger Sondertarife gestrichen. Bei einem Fahrpreis von 0,23 DM/km ergibt sich, daß bei einer Fahrleistung von 1913 km (in der 1. Klasse von 2 550 km) pro Geltungsjahr der BahnCard eine Ersparnis eintritt. Ab einer solchen Fahrleistung kann es auch im betrieblichen Interesse sein, dem Arbeitnehmer (AN) die Kosten der BahnCard zu erstatten. Ist allerdings ungewiß, ob der AN diese Fahrleistung erreichen wird, so kann der Arbeitgeber (ArbG) nicht nach Erreichen dieses Schwellenwertes den AN so behandeln, als hätte er eine dienstliche BahnCard erhalten (können). In diesen Fällen bedarf es einer Einzelvereinbarung, wobei in der Regel das Risiko, daß die BahnCard zu keiner Ersparnis führt, beim ArbG verbleibt.

I. BahnCard

Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat seit dem ein sog. Halbpreis-Paß-Angebot für jedermann unter dem Titel ”BahnCard” eingeführt, das auch für die Deutsche Reichsbahn (DR) gilt. Die auf Antrag ausgestellte BahnCard (nicht übertragbar)...