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NWB Nr. 15 vom Seite 1423 Fach 28 Seite 673

Die Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Postunternehmen und ihren Kunden

von Prof. Dr. Bernhard Hahn, Frankfurt am Main/Dieburg

I. Einleitung

Das als Artikelgesetz verabschiedete und am in Kraft getretene Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (Poststrukturgesetz -PostStruktG) v. (BGBl I S. 1026) hat nicht nur zu einer Neugliederung der Bundespost selbst, sondern auch zu einer Änderung der Rechtsverhältnisse zwischen der Post und ihren Kunden geführt (vgl. allgemein Hahn, ). Die in drei Teilbereiche gegliederte DBP wird durch die öffentlichen Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST (DBP PD), Deutsche Bundespost POSTBANK (DBP PB) und Deutsche Bundespost TELEKOM (DBP T) (§ 1 Abs. 2 PostVerfG) repräsentiert, denen die unternehmerisch-betrieblichen Aufgaben (§ 1 Abs. 1 Satz 3 PostVerfG) anvertraut sind. Der Schwerpunkt jener Aufgaben liegt darin, die Nachfrage von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung nach Leistungen der Post-, Postbank- und Fernmeldedienste zu decken (§ 4 Abs. 1 Satz 1 PostVerfG). Das PostStruktG hat der Gesetzgeber zum Anlaß genommen, die bis dahin öffentlich-rechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisse in privatrechtliche Rechtsbeziehungen umzuwandeln. Nach einer am abgelaufenen Übergangszeit und Be...