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BMF 21.01.2020 IV C 1 - S 2198-a/19/10004 :001, NWB 10/2020 S. 686

Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Baudenkmäler

Die Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen, Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Mit Schreiben v.  hat das BMF eine Übersicht der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien veröffentlicht.