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Umsatzsteuer | Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
(1) Die Bezeichnung der erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“ kann den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung genügen, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (2) Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Werklieferung oder Werkleistung in dem Monat der Rechnungsausstellung erbracht („bewirkt“) wurde (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom - V R 18/17 NWB SAAAG-85180 = Kurzinfo StuB 2018 S. 485 NWB VAAAG-88160; Bezug: Art. 17 Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Nr. 5 und 6 UStG; § 164 Abs. 1, § 167 Abs. 1, § 179 BGB; § 163, § 227 AO).
(1) Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach...