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BFH 13.11.2019 V R 30/16, StuB 5/2020 S. 199

Körperschaftsteuer | Zur Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung

Der Verzicht auf das Satzungserfordernis durch eine gleichheitsrechtlich gebotene Einschränkung der §§ 60, 61 AO kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der von der Stifterin im Zeitpunkt des Erbfalls vorgegebene Stiftungszweck in einer Weise unbestimmt geblieben ist, dass dadurch allein nicht geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist (Ergänzung zum NWB XAAAH-32261, BStBl 2019 II S. 782 = Kurzinfo StuB 2019 S. 837 NWB AAAAH-33861; Bezug: § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 84, § 1923 Abs. 1 BGB; § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 59, § 60 § 61 AO; § Abs. 2, 3 GmbHG).

Praxishinweise

(1) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von der Körperschaftsteuer befreit, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführ...