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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 4

Vorsteuerabzug ohne Nachweis der in Rechnung gestellten Leistungen

Philip Nürnberg

Mit hatte das FG Münster in einem Fall der Umsatzsteuerhinterziehung zu den Fragen Stellung zu beziehen, ob ein nicht nachgewiesener Vorsteuerabzug möglich ist und inwieweit eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Umsatzsteuer gerechtfertigt ist. Dabei betonte das Gericht, dass eine Feststellungslast des Vorsteuerabzugs stets vom den Vorsteuerabzug begehrenden Steuerpflichtigen zu tragen sei. Dieser müsse belegen, dass es sich um tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge handelt, für welche er den Vorsteuerabzug gelten macht. Zur Schätzung vertrat das Finanzgericht indes die Auffassung, dass in Übereinstimmung mit der Literatur ein Vorjahresvergleich geeignet sei, um eine grobe Schätzung vorzunehmen, welche in der Richtigkeit Bestand haben kann.

I. Leitsätze

1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast dafür, dass Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer identisch sind und dass keine Scheinleistungen vorliegen, sondern tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge (im vorliegenden Fall ist der Senat davon überzeugt, dass es sich bei den Rechnungen um Scheinrechnungen zur Abdeckung von Schwarzlohnz...