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NWB Nr. 28 vom Seite 2173 Fach 27 Seite 5659

Die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

von Krankenkassenfachwirt Gerald Eilts, Berumbur

I. Allgemeines

Familienangehörige sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei versichert, d. h. sie besitzen den vollen Versicherungsschutz, ohne dass dafür von ihnen selbst ein eigener - oder vom Mitglied ein höherer - Beitrag zu zahlen wäre. Darin liegt ein elementarer Unterschied zur privaten Krankenversicherung, wo für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag mit jeweils individuell zu bestimmenden Vertragsleistungen abgeschlossen wird, für den dann jeweils eine Prämie zu zahlen ist.

Die Familienversicherung als Teil des die gesetzliche Krankenversicherung prägenden Solidaritätsprinzips erstreckt sich auf Ehegatten und Kinder der Mitglieder. Die Angehörigen haben dabei eigene Ansprüche, die sie - unabhängig vom Mitglied - geltend machen können, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings ist die Ausgestaltung der einzelnen Voraussetzungen für die Familienversicherung in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand der Gesetzgebung und auch der Rechtsprechung gewesen. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Rechtsänderungen der jüngeren Ver...