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Das Aufsichtsratsmitglied im Umsatzsteuerrecht
In Deutschland schien die umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsmitgliedern eindeutig zu sein. Seit Jahrzehnten war höchstrichterlich entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied durch die Erbringung von Kontrollleistungen gegenüber dem zu überwachenden Unternehmen als Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG zu behandeln ist. Begründet wurde die dafür erforderliche Selbständigkeit maßgeblich mit der mangelnden Weisungsabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds sowie mit dem Argument, dass das einzelne Aufsichtsratsmitglied nicht Teil des Unternehmens sei. Durch das „IO“ ( NWB NAAAH-21234) ist die Debatte über die Unternehmereigenschaft des Aufsichtsratsmitglieds im Umsatzsteuerrecht jedoch wieder neu entfacht worden. Mit seiner Entscheidung hat der EuGH die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds einer niederländischen Stiftung verneint. Im Anschluss daran hat der BFH unter Aufgabe seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung mit Urteil v. - V R 23/19 (altes Az.: V R 62/17, NWB XAAAH-41573) entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied dann kein Unternehmer ist, wenn dieses aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisi...