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Rente und Hinzuverdienst - Änderungen ab 2003
I. Grundsätze
Auf die Frage nach der Höhe des rentenunschädlichen Hinzuverdienstes infolge Beschäftigung bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten, die nach dem begonnen haben, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Folgende Faktoren beeinflussen das Ergebnis:
Rentenart;
Höhe des aktuellen Rentenwerts (gibt die Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung bekannt);
erstmaliger Rentenbeginn;
Höhe der erzielten persönlichen Entgeltpunkte in den letzten 3 Kalenderjahren vor Rentenbeginn;
Höhe des Verdienstes in der Beschäftigung.
Bereits diese Übersicht verdeutlicht, dass in vielen Fällen eine Prüfung durch den Rentenversicherungsträger unumgänglich ist. Dabei ist es ratsam, die Prüfung vor Beginn der Beschäftigung durchführen zu lassen, um verwaltungsaufwendige Rückforderungsbescheide und die nachträgliche Erstattung überzahlter Rentenleistungen zu vermeiden. Soweit es allgemein gültige Mindestwerte sowie Änderungen der Gesetzgebung und die Ergebnisse der Rechtsprechung auf diesem Sektor betrifft, wird nachstehend ein Überblick über die aktuelle Entwicklung gegeben. Alle genannten Euro-Werte beim Hinzuverdienst gelten noch bis zum .